Werde
Steuerexperte!

Du hast Spaß am Umgang mit Menschen und bist ein Teamplayer? Die Themen Wirtschaft und Recht interessieren Dich und Du kannst gut mit Zahlen? Du gehst nicht nur gern online, sondern findest auch digitale Prozesse spannend? Dann hast Du richtig gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz in einem der gefragtesten Berufe Deutschlands: Steuerfachangestellte/r. Dir liegen Gesetzes- und Fachtexte, Du kannst analytisch denken und suchst einen abwechslungsreichen Beruf mit Zukunft, in dem Du ständig Neues dazulernst? Finde mit dem Eignung-Check heraus, ob der Beruf „Steuerfachangestellte/r“ zu Dir passt.

Zum Eignungs-Check


Duale Ausbildung in Kanzlei und Schule

Ausbildungsbeginn
Besuch der
Berufsschule

& Ausbildung in
der Praxis
Zwischenprüfung
Steuerwesen
Rechnungswesen
Wirtschafts- und
Sozialkunde
Abschlussprüfung
Steuerfachangestellter

Theorie und Praxis gehören bei diesem Beruf von Anfang an zusammen. Während des Blockunterrichtes in der Berufsschule zeigst Du, was Du kannst. Dann im Praxisteil hilfst Du in Deiner Ausbildungskanzlei als angehende/r Steuerexpertin/e mit, für die Mandanten das Beste aus der Steuer rauszuholen.

Duale Ausbildung in Kanzlei und Schule
Die duale Ausbildung dauert drei Jahre. In Ausnahmefällen ist eine Verkürzung möglich. Steuerkanzleien gibt es bundesweit. Egal in welcher Kanzlei Du ausgebildet wirst, parallel besuchst Du immer die Berufsschule. Auf dem Stundenplan stehen dort die Fächer Steuerwesen, Rechnungswesen (Buchführung/Buchhaltung genannt) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.


Geeigneter Beruf nach Studienabbruch

Raus aus dem Hörsaal und rein ins Berufsleben! Wenn Dir dein Studium zu theoretisch war, dann kannst Du als Steuerfachangestellte/r Deine Interessen super kombinieren. In einigen Steuerkanzleien werden Studienabbrecher bevorzugt eingestellt, weil sie über Vorkenntnisse verfügen. Mit Deinem Berufsabschluss zum/zur Steuerfachangestellten eröffnen sich Dir dann zahlreiche Jobperspektiven mit Zukunft. Du verdienst vom ersten Tag an Dein eigenes Geld, stehst auf eigenen Füßen und musst nicht noch nebenbei jobben.

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Wenn Du Dich neu orientieren willst

Auch für Menschen, die in ihrem bisherigen Beruf keine Perspektive mehr haben, kann eine Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten eine echte Chance sein. Gleiches gilt für Studienabbrecher, die gleich mit Beginn der Ausbildung mehr Praxisbezug möchten.

Für die ab dem 01.08.2023 beginnenden Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2023/24 empfiehlt die Steuerberaterkammer Sachsen diese Ausbildungsvergütung:

1. Ausbildungsjahr
1150 €

2. Ausbildungsjahr
1250 €

3. Ausbildungsjahr
1350 €

Für die ab dem 01.08.2023 beginnenden Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2023/24 empfiehlt die Steuerberaterkammer München diese Ausbildungsvergütung:

1. Ausbildungsjahr
1400 €

2. Ausbildungsjahr
1450 €

3. Ausbildungsjahr
1500 €

Was verdienst du während der Ausbildung

Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt von der Kanzlei ab, die Dich ausbildet. Die Steuerberaterkammern geben beispielsweise der ausbildenden Kanzlei eine Empfehlung – und diese darf nicht mehr als 20 Prozent unterschritten werden. Einheitlich ist bei allen Kammern, dass das Ausbildungsgehalt nach oben hin unbegrenzt ist. Damit hast Du es auch ein bisschen selbst in der Hand, wie hoch Dein Azubieinkommen ist. Wer viel leistet und gut verhandelt, kann dementsprechend verdienen. Das gilt gleichfalls für die Zeit nach der Ausbildung, wenn Du als Steuerfach- angestellte/r arbeitest und die nächsten Karriereschritte planst.

Azubis Berichten

Nina Cifaldi
Ivan Grasic

Sonst noch Fragen?

Ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich?

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Hierbei wird eine Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt. Ob in begründeten Ausnahmefällen eine Teilzeitausbildung in Betracht kommt, prüft die Steuerberaterkammer im Einzelfall.

Kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden?

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit setzt zunächst einen gemeinsamen Antrag des Auszubildenden und des Ausbildenden voraus. Es gibt Steuerberater, die unabhängig von der Vorbildung ihrer Auszubildenden keine Verkürzung möchten. Dann muss nämlich ein Teil des Lehrstoffs im Selbststudium erarbeitet werden, was erheblich schwieriger ist als eine reguläre Ausbildung in drei Jahren. Außerdem wird die Ausbildungszeit auch nur dann verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Dafür ist eine Prognoseentscheidung durch die Steuerberaterkammer nach Rücksprache mit dem Ausbilder erforderlich.

Im zuständigen Gebiet der Steuerberaterkammer München gilt Folgendes:

Eine Verkürzung um 6 Monate kann bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrags vereinbart werden, wenn der/dieAuszubildende Abitur oder Fachabitur vorweisen kann oder über einen erfolgreichen Abschluss einer anderen Berufsausbildung verfügt. Während der Ausbildung kann die Ausbildungszeit um sechs Monate verkürzt werden, wenn insbesondere gute Leistungen bei der Zwischenprüfung, in der Kanzlei und in der Berufsschule gezeigt werden. Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen, kommt über die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung in Betracht.

Werden bei einem Wechsel der Ausbildungsstelle die bisherigen Ausbildungsteile angerechnet?

Da die Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten bundesweit einheitlich erfolgt, ist eine Anrechnung der bisherigen Ausbildung auf ein neu abzuschließendes Ausbildungsverhältnis grundsätzlich möglich – allerdings wird jeder Fall von der Kammer einzeln geprüft. Gesetzliche Grundlagen der Berufsausbildung bilden neben dem Berufsbildungsgesetz die ebenfalls bundesweit geltende Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter / Steuerfachangestellte. Lediglich einzelne Regelungen in den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern, die aber nicht die Prüfungsgebiete betreffen, weichen teilweise voneinander ab. Die Prüfungsordnung für die Steuerfachangestellten-Ausbildung findest Du auf den Websites der Steuerberaterkammer Sachsen und der Steuerberaterkammer München.

Wann und wo muss ich zur Berufsschule gehen?

Die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten erfolgt dual. Das bedeutet: Du gehst an einigen Tagen in die Berufsschule und arbeitest an den anderen Tagen in der Steuerkanzlei. Nachfolgend haben wir alle Berufsschulen in den Zuständigkeitsgebieten der Steuerberaterkammern München und Sachsen aufgeführt. Welche Berufsschule Du besuchst, richtet sich immer nach Deinem Wohnort.

Berufsschulen in Sachsen

Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft I
Lutherstraße 2 09126 Chemnitz

Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft Dresden
“Prof. Dr. Zeigner” Melanchtonstr. 9 (Sitz der Schulverwaltung) 01099 Dresden

Hinweis: Der Unterricht der Steuerfachangestellten-Azubis findet in der Außenstelle statt: Bodenbacher Str. 154a, 01277 Dresden

Berufliches Schulzentrum für Technik und Wirtschaft Dresden
Berufsbildende Förderschule für Körperbehinderte Hellerhofstr. 21 01129 Dresden

Berufliches Schulzentrum 1 der Stadt Leipzig Wirtschaft und Verwaltung
Crednerstraße 1 04289 Leipzig

Berufliches Schulzentrum Löbau Bereich Wirtschaft
Dietrich-Bonhoeffer- Str. 9 02708 Löbau

Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft, Gesundheit und Technik des Landkreises Zwickau
Außenstelle Zwickau: Dr.- Friedrichs – Ring 43 08056 Zwickau

Berufsschulen im Kammerbezirk München (Südbayern)

Staatliche Berufsschule II Kempten
Wiesstr. 30 87435 Kempten

Staatliche Berufsschule Kaufbeuren
Josef-Fischer-Str. 3 87600 Kaufbeuren

Staatliche Berufsschule Garmisch-Partenkirchen
Am Holzhof 5 82467 Garmisch-Partenkirchen

Staatliche Berufsschule Bad Tölz
Gudrunstr. 2 83646 Bad Tölz

Berufsschule Augsbur
Haunstetter Str. 66 86161 Augsburg

Staatliche Berufsschule Fürstenfeldbruck
Hans-Sachs-Str. 2 82256 Fürstenfeldbruck

Staatliche Berufsschule Ingolstadt
Brückenkopf 1 85051 Ingolstadt

Städtische Berufsschule für Steuern München
Riesstraße 31 80992 München

Staatliche Berufsschule Landshut
Weilerstr. 25 84032 Landshut

Staatliche Berufsschule Straubing-Bogen
Stadtgraben 54 94315 Straubing

Staatliche Berufsschule Rosenheim
Wittelsbacherstr. 16 A 83022 Rosenheim

Kaufmännische Berufsschule Deggendorf
Egger Str. 30 94469 Deggendorf

Staatliche Berufsschule 2 Passau
Am Fernsehturm 2 94036 Passau

Staatliche Berufsschule Berchtesgadener Land
Kerschensteinerstr. 2 83395 Freilassing

Was kostet eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten?

Bei der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten handelt es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und ist für Auszubildende kostenfrei. Es können Kosten für Lehrmittel oder Fahrtkosten entstehen, die allerdings zum Teil von den Ausbildenden erstattet werden können.