Heute erzähl ich Dir das Wichtigste über das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde. Es ist für angehende Steuerfachangestellte teil des Berufsschulunterrichts und macht allen Spaß, die Theorie lieben. Schließlich wird hier viel mit den verschiedenen Gesetzen gearbeitet.
Zuerst erklär ich Dir, was mit „Wirtschaft“ gemeint ist und danach, was in „Sozialkunde“ auf Dich zukommt. Mein Artikel ist nach Lehrjahren strukturiert, wie beim Posting zur Steuerlehre.

Wirtschaft – Teil der Ausbildung
1. Lehrjahr
Hier lernt man die Grundlagen kennen. Wer ist rechts- und geschäftsfähig, also welche Personen können unter welchen Voraussetzungen ein Geschäft abschließen, z. B. ab welchem Alter. Es wird auch unterschieden zwischen Besitzer und Eigentümer. Beispiel: Mandant A hat ein Haus gekauft. Er ist der Eigentümer, wohnt aber nicht selbst drin, sondern sein Sohn B. Damit ist B der Besitzer der Wohnung.
Des Weiteren lernst Du Rechtsgeschäfte kennen, z. B. wenn Mandant A in einem Möbelhaus einen Schreibtisch kauft. Außerdem erfährst Du mehr über die verschiedenen Vertragsarten, was einen Vertrag „stören“ kann und wie ein Unternehmen ein Mahnverfahren eröffnet. Letzteres ist notwendig, wenn ein Schuldner das Geld, was dem Unternehmen zusteht, nicht zahlt.
2. Lehrjahr
In Wirtschafts- und Sozialkunde ist es jetzt überschaubarer. Das heißt, hier stehen die Unternehmensarten im Mittelpunkt, und alles, was dazu gehört: Vollmachten, die Aufgaben und Arten von Registern, in denen Unternehmen erfasst werden, usw.
Einen sehr großen Teil nehmen die Rechtsformen in Anspruch, also die Unterscheidung von Unternehmensarten: GmbH, Unterschied zwischen Personen- und einer Kapitalgesellschaft etc.
3. Lehrjahr
Theoretisch kann ich dazu noch nicht viel sagen, da ich ja erst im 2. Ausbildungsjahr bin. Aber ich hab mich mal schlau gemacht. Das 3. Lehrjahr steht unter dem Thema „Investitionen und Finanzierungen“. Es wird Dir beigebracht, welche Bedingungen für eine Investition erfüllt werden müssen, für welche Anlässe so etwas gebraucht wird, wie man sich einen Kredit sichern kann, Leasing wird behandelt und was mit „notleidenden“ Unternehmen passiert.
Sozialkunde – müssen auch Steuerfachangestellte beherrschen
Hierauf wird fast nur im 1. Ausbildungsjahr Bezug genommen, in dem Du erstmal alles zum Berufsbildungsgesetz lernst. Später folgen der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz. Du lernst beispielsweise, welche Rechte und Pflichten Auszubildende, Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben. Kurzum: Es werden Kenntnisse vermittelt, über die jeder von uns auch privat Bescheid wissen sollte.
Wirtschafts- und Sozialkunde: Anwendung im Berufsleben
Du siehst, im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde wirst Du als Steuerfachangestellten-Azubi viel mit dem Gesetz arbeiten. Dadurch kannst Du Mandanten in vielerlei Hinsicht beraten. Zum Beispiel, wenn Dein Mandant ein Unternehmen gründen möchte, kannst Du ihm helfen, die richtige Unternehmensform zu finden, wie die Arbeitsverträge mit Mitarbeitern aussehen müssen oder wie man Arbeitsverträge löst, wenn es Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt. Weiterhin kannst Du sozialversicherungsrechtlich beraten. Das heißt, was zu Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung etc. gehört.